Gesetzliche Rentenversicherung: Die Grundlagen deiner Rente

Du weißt nicht genau, wie die gesetzlichen Rente funktioniert? Wir erklären dir alles, was du über Rentenpunkte und Co. wissen musst!
Dr. Chris Mulder

Dr. Chris ist ein ehemaliger leitender Wirtschaftswissenschaftler und Manager beim Internationalen Währungsfond und der Weltbank. Er ist einer der Mitbegründer von Hypofriend.

Veröffentlicht am 24. Nov. 2022 Veröffentlicht am 24. Nov. 2022 . Aktualisiert vor 14 Tagen

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Dr. Chris ist ein ehemaliger leitender Wirtschaftswissenschaftler und Manager beim Internationalen Währungsfond und der Weltbank. Er ist einer der Mitbegründer von Hypofriend.

Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen aus, um dir ein komfortables Leben im Ruhestand zu ermöglichen. Sie sollte deshalb als Grundlage deiner Altersvorsorge angesehen werden. Denn vielen Menschen, die sich nur auf die gesetzliche Rente verlassen, droht die Altersarmut. Das gilt vor allem für Frauen, die einen Teil ihres Arbeitslebens in Teilzeit gearbeitet haben, aber auch für Selbstständige und diejenigen, die erst als Erwachsene nach Deutschland gekommen sind und deshalb erst spät begonnen haben, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die deutsche gesetzliche Rente ist ist in Deutschland zwar höher als in vielen anderen Ländern, allerdings fällt sie nur für diejenigen, die viele Jahre nahezu den Höchstbetrag an Beiträgen geleistet haben auch wirklich großzügig aus.
  • Wer während seines Arbeitslebens nicht immer oder nur wenig eingezahlt hat (z. B. Mütter oder Väter, die zu Hause bleiben oder Teilzeitbeschäftigte), wird nicht genug Rente beziehen, um davon gut leben zu können.
  • Aufgrund der Alterung der Bevölkerung wird die Höhe der gesetzlichen Rente nicht mit dem wachsenden Lebensstandard mithalten können und das Rentenniveau in den kommenden Jahren weiter sinken.
  • Es ist daher unerlässlich, frühzeitig Pläne für die eigene Altersvorsorge bzw. eine private Rentenversicherung und damit für eine sichere finanzielle Zukunft zu machen.
  • Die gesetzliche Rente in Deutschland: Ein allgemeiner Überblick

    Du bist in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit angestellt? Dann bist du auch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, denn fast alle Erwerbstätigen in Deutschland müssen in die Rentenkasse einzahlen.

    Das Regelrentenalter der gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei 65 Jahren und neun Monaten und wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wenn du also nach 1964 geboren bist, musst du arbeiten, bis du 67 bist, um eine abschlagsfreie Regelaltersrente zu bekommen.

    Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem sogenannten Umlageprinzip. Das bedeutet, dass die derzeitigen Arbeitnehmer/innen für die derzeitigen Rentner/innen zahlen. Daher wird sich die Rente verschlechtern, da die Zahl der Rentner/innen im Vergleich zur Zahl der erwerbstätigen Beitragszahler/innen rapide ansteigen wird. Durch diese Verschiebung ist es schwierig vorherzusagen, wie viel Rente du im Ruhestand tatsächlich bekommen wirst.

    Wie viel Rente bekomme ich?

    Die Höhe deiner Rente wird in erster Linie durch die Anzahl der Rentenpunkte (oder offiziell: ‚Entgeltpunkte‘) bestimmt, die du gesammelt hast. Wie viele Rentenpunkte du erhältst, hängt wiederum von deinem Einkommen ab. Für das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten gibt es genau einen Punkt. Aktuell liegt dieses Durchschnittseinkommen bei 50.293 €. Wenn du mehr oder weniger verdienst, erhältst du dementsprechend mehr oder weniger Punkte. Für den Höchstbeitrag, den du ab einem Einkommen von aktuell 96.600 € (in den alten Bundesländern) zahlst, erhältst du 1,92 Punkte. Sowohl das Durchschnittseinkommen als auch der Höchstbeitrag werden jährlich neu berechnet.

    Um die Höhe deiner gesetzlichen Rente zu berechnen, musst du deine Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multiplizieren, der derzeit 39,32 € beträgt (2024). Wenn du also beispielsweise 30 Jahre lang den Höchstbeitrag gezahlt und etwa 58 Punkte gesammelt hast, würdest du dafür aktuell eine maximale Rente von 2.264,83 € pro Monat erhalten. Von dieser Rente wird dann noch dein persönlicher Steuersatz abgezogen. (Weitere Informationen dazu findest du unter Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen auf deine staatliche Rente).

    Dann gibt es noch den sogenannten Zugangsfaktor. Dieser beträgt im Wesentlichen 1. Wenn du jedoch vorzeitig in Rente gehst, wird er nach unten korrigiert (um 0,3 % pro Monat). Und wenn Du später in Rente gehst, wird er für jeden Monat, in dem Du nach Erreichen des Regelrentenalters keine Rente erhältst, um 0,5 % nach oben korrigiert.

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    Wird meine gesetzliche Rente in Deutschland mit der Inflation und der allgemeinen Vermögensentwicklung mithalten?

    Wenn du fragst, ob deine gesetzliche Rente mit der allgemeinen Inflation wächst, lautet die Antwort: (In der Regel) Ja! Da die gesetzliche Rente in Deutschland von den aktuell tätigen Arbeitnehmern gezahlt wird, steigen die Beiträge in das System und damit auch die mögliche Auszahlung automatisch mit den Durchschnittslöhnen. Da die Durchschnittslöhne in den meisten Jahren schneller wachsen als die Inflation, sollten die Renten mit der Inflation mithalten können. Im Jahr 2024 wird die Rentenanpassung etwa satte 4,57 % betragen.

    Das bedeutet aber auch, dass sich die Wirtschaftlichkeit der gesetzlichen Rente verschlechtert, wenn sich der Trend der Alterung unserer Gesellschaft fortsetzt, weil weniger junge Erwerbstätige für mehr rentenbeziehende alte Menschen aufkommen müssen.

    Unser Fazit: Wir gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente in der Regel mit der Inflation Schritt halten wird, aber nicht mit dem allgemeinen Lebensstandard.

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    Wie finde ich heraus, wie viele Rentenpunkte ich schon gesammelt habe?

    Wo finde ich die Anzahl der Punkte, die ich bereits erworben habe?
    Jeder Versicherte, der über 27 Jahre alt ist und mindestens fünf Jahre lang in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält jährlich seine offizielle Renteninformation per Post. In diesem Brief findest du alle wichtigen Informationen, wie:

    1. Das früheste Datum, ab dem du deine Rente erhalten kannst

    2. Die aktuelle Zahl deiner Rentenpunkte

    3. Deine aktuelle Rentenhöhe, wenn du jetzt eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten würdest

    4. Die aktuelle Höhe deiner Regelaltersrente

    5. Deinen voraussichtlichen Rentenanspruch, wenn du weiterhin so viel verdienen würdest wie jetzt

    6. Die Höhe deiner Rente, wenn die jährliche Anpassung der gesetzlichen Rente 1 % oder 2 % betragen würde

    Du hast gerade keine Renteninformation zur Hand? Dann nutze unseren Rentenpunkterechner, um herauszufinden, wie viele Punkte du schon erworben hast.

    Bitte beachte: Die in der Renteninformation angegebenen Werte sind statische Schätzungen, die auf den heutigen Zahlen basieren. In Wirklichkeit kann sich deine Rente ganz anders entwickeln!

    Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente

    Auch wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert bist, kannst du freiwillige Beiträge einzahlen, wenn du älter als 16 Jahre bist und einer oder mehrere der folgenden Punkte auf dich zutreffen:

    • Einige Selbstständige und Freiberufler (beachte, dass etwa Handwerker, Lehrer, Hebammen und Selbstständige mit einem Auftraggeber bereits pflichtversichert sind)

    • Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben

    • Erwachsene, die eine unbezahlte Tätigkeit ausüben (z. B. Kindererziehung)

    • EU-Bürger/innen und Bürger/innen von Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland vereinbart haben, wenn sie bereits mindestens einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben.

    Wenn du zu dieser Gruppe gehörst, kannst du mit freiwilligen Beitragszahlungen Rentenpunkte erwerben. Als freiwilliger Beitragszahler kannst du die Anzahl und Höhe deiner Beiträge frei bestimmen, solange sie zwischen dem für das jeweilige Jahr geltenden Höchst- und Mindestbeitrag liegen. Du kannst den Betrag bis zu 3 Monate nach Ende des Jahres zahlen.

    Unter besonderen Umständen kannst du auch für andere Zeiträume zusätzliche Beiträge zahlen. Zum Beispiel für Jahre, in denen du eine Ausbildung gemacht hast, die aber nicht angerechnet wurde. Du kannst diese Beiträge bis zum Alter von 46 Jahren leisten.

    Tipp: Wenn du kurz vor dem Renteneintritt stehst, kann es sehr sinnvoll sein, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sofern es dir möglich ist. Für diejenigen, die lange leben (z. B., rein statistisch gesehen vor gut ausgebildeten Frauen), und diejenigen, die sich nicht an andere Arten zu investieren herantrauen, kann es sich sogar schon früher lohnen, freiwillige Beiträge zu leisten. In anderen Fällen, wenn du z. B. noch jung bist und in ein Land außerhalb der EU ziehst oder kein deutscher Staatsbürger bist, kann es sich dagegen lohnen, eine Rückzahlung zu beantragen und das Geld selbst zu investieren.

    Selbstständige können die freiwillige Pflichtversicherung wählen

    Wenn du nicht zu den Selbstständigen gehörst, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind*, kannst du dich für die freiwillige Pflichtversicherung entscheiden. Diese Entscheidung sollte jedoch gut überlegt sein, denn wenn du dich einmal angemeldet hast, ist die freiwillige Pflichtversicherung unwiderruflich.

    Du kannst dann zwischen einem festen Beitrag (dem sogenannten ‚Regelbeitrag‘) oder einem einkommensabhängigen Beitrag wählen. Der Regelbeitrag beträgt derzeit 695,57 € pro Monat in den alten Bundesländern und 644,49 € in den neuen Bundesländern. Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach dem Jahr, in dem du deine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, kannst du dich auch für die Hälfte dieses Beitrags entscheiden.

    Wenn du dich für den einkommensabhängigen Beitrag entscheidest, zahlst du 18,6 % deines Bruttoeinkommens deines letzten Einkommensteuerbescheids. Im Jahr 2025 beträgt der Mindestbeitrag 100,07 € und der Höchstbeitrag 1.497,30 €.

    Tipp: Wenn du selbstständig bist und über ein gewisses Vermögen verfügst, ist die gesetzliche Rentenversicherung vielleicht eine bessere Lösung als andere Formen der Rentenversicherung mit garantierten Leistungen.Vor allem im etwas höheren Lebensalter (> 55) kann sich das lohnen. Der Vorteil der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass sie dein gesamtes Leben auszahlt, mehr oder weniger mit der Inflation wächst und keine weiteren Kosten verursacht! Eine private Rentenversicherung, die in gute Aktien-ETFs investiert, ist aber langfristig trotzdem die bessere Alternative, vorwiegend für diejenigen, die früh mit der Altersvorsorge anfangen oder ein größeres finanzielles Polster haben.

    * mit Ausnahme von Handwerkern und Hausgewerbetreibenden, Lehrern, Hebammen, Erziehern und Beschäftigten in der Krankenpflege, Künstlern und Publizisten, Selbstständigen mit einem Auftraggeber, Seelotsen und Küstenschiffern und Fischern – diese sind in ihrer eigenen Berufsgenossenschaft pflichtversichert.

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    Rentenpunkte in der Elternzeit

    Eltern mit kleinen Kindern haben es oft schwer, viele Rentenpunkte zu sammeln, weil meist mindestens ein Elternteil zeitweise zu Hause bleibt. Um diesen Umstand auszugleichen, können auch für die Elternzeit Rentenpunkte gesammelt werden:

    Pro Kind kannst du für bis zu 2 ½ Jahre insgesamt maximal 2,5 Rentenpunkte erwerben, wenn das Kind vor 1992 geboren wurde, und für bis zu 3 Jahre entsprechend 3 Rentenpunkte, wenn das Kind nach 1992 geboren wurde. Im Allgemeinen stehen die Punkte der Mutter zu, aber die Eltern können gemeinsam erklären, dass sie an den Vater gehen sollen. Für drei Kinder kannst du entsprechend bis zu 9 Punkte sammeln, was immerhin mit dem aktuellen Rentenwert einer monatlichen Rente von 108 € entspricht.

    Du kannst die Punkte allerdings nur beanspruchen, wenn die Kinder in Deutschland aufwachsen, und das auch nur für die ersten 3 Lebensjahre der Kinder. Wenn du innerhalb der drei Jahre ein weiteres Kind bekommst, wird der Zeitraum für das jüngste Kind um die Überschneidung verlängert. Wenn also z. B. dein zweites Kind genau zwei Jahre nach dem ersten Kind geboren wird, kannst du für Kind 1 in den Jahren 1, 2 und 3 und für das zweite Kind in den Jahren 4, 5 und 6 Rentenpunkte beantragen.

    Die Punkte können auch Großeltern zuerkannt werden, die sich um die Kinder kümmern, sofern sie nicht bereits selbst Rente beziehen. Da die deutsche Rentenversicherung in der Regel nicht weiß, dass du ein Kind erziehst, musst du dies aktiv melden.

    Weitere Informationen findest du in dieser offiziellen Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

    Die Mindestversicherungszeit

    Um überhaupt einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben, musst du mindestens 5 Jahre in Deutschland arbeiten und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wenn du diese Mindestversicherungszeit (offiziell: ‚Wartezeit‘) nicht erfüllst, kannst du dir deine Beiträge zurückerstatten lassen oder freiwillig einzahlen, um die Mindestversicherungszeit zu erfüllen.

    Für die Wartezeit von fünf Jahren werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen du in die offiziellen Rentensysteme anderer EU-Länder oder Länder mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland eingezahlt hast (oder dich anderweitig dafür qualifiziert hast). Die offizielle Aussage der deutschen Rentenversicherung lautet hierzu: „Versicherungszeiten in einem anderen Mitgliedstaat oder Abkommensstaat können bei der Prüfung des Rentenanspruchs wie deutsche Zeiten berücksichtigt werden. Haben Sie in einem Monat sowohl in Deutschland als auch in einem anderen Mitgliedstaat eine anrechenbare Versicherungszeit, gilt dieser Monat als doppelt belegt. Bei der Prüfung des Rentenanspruchs kann dieser Monat jedoch nur als ein Monat berücksichtigt werden.“

    Erwerbsminderungsrente – wenn du nicht mehr arbeiten kannst

    Leider hat nicht jeder das Glück, bis zum Erreichen des Regelrentenalters gesund zu bleiben und arbeiten zu können. Angenommen, du kannst aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten, hast du Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (kurz ‚EU-Rente‘), die proportional zu den regulären Rentenansprüchen wächst, die du dir aufbaust. Wenn du also bereits reichlich Rentenpunkte gesammelt hast, kannst du dich auf eine Erwerbsminderungsrente in ordentlicher Höhe verlassen, ansonsten nicht.

    Wenn du nur noch drei Stunden oder weniger pro Tag arbeiten kannst, erhältst du eine volle Erwerbsminderungsrente. Wenn du zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kannst, erhältst du die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt. Deine Arbeitsfähigkeit wird anhand von medizinischen Unterlagen und Rehabilitationsversuchen überprüft, bevor die Rente gewährt wird.

    Hinweis: Bei der Prüfung deiner Arbeitsfähigkeit geht es nur um die allgemeine Arbeitsfähigkeit, nicht darum, ob du in deinem derzeitigen Beruf weiterarbeiten kannst. Möglicherweise bist du gezwungen, einen Job in einem anderen Bereich anzunehmen, in dem du noch arbeiten kannst.

    Um Anspruch auf die EU-Rente zu haben, musst du die Wartezeit von 5 Jahren erfüllen und in mindestens drei der letzten fünf Jahre vor dem Antrag auf Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit reguläre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Und du musst jünger als das Regelrentenalter der Rentenversicherung sein, um eine solche Rente zu erhalten.

    Die Höhe der staatlichen Erwerbsminderungsrente hängt von deinem individuellen Rentenanspruch ab. Die Anzahl der Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Anzahl der angesammelten Rentenpunkte sind dabei die entscheidenden Faktoren. Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird auch der Zeitraum bis zum Regelrentenalter berücksichtigt.

    Wenn du noch jung bist oder noch nicht lange in Deutschland gearbeitet hast, konntest du wahrscheinlich noch nicht viele Rentenpunkte ansammeln. In diesem Fall wird deine Erwerbsminderungsrente um die sogenannte Zurechnungszeit erhöht. Deshalb berechnet die Deutsche Rentenversicherung einen Durchschnittswert deiner bisherigen Beiträge für den Zeitraum vom Beginn deiner Erwerbsunfähigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Die so errechneten fiktiven Rentenpunkte werden dann bei der Berechnung deiner Erwerbsminderungsrente berücksichtigt.

    Aber: In den meisten Fällen reicht die Erwerbsminderungsrente nicht einmal aus, um die notwendigsten Lebenshaltungskosten zu decken. Im Durchschnitt beträgt sie derzeit nur 830 €! Es ist daher ratsam, sich zusätzlich über eine private Versicherung abzusichern.

    Hinterbliebenenrente für Witwen und Witwer

    Wenn der Ehepartner stirbt, hat der oder die Hinterbliebene Anspruch auf Hinterbliebenenrente für Witwen und Witwer (meist nur ‚Witwenrente‘ genannt). Diese Rente ist an die Höhe der gesetzlichen Rente des oder der Verstorbenen gekoppelt. Für jüngere Menschen reicht die Witwenrente deshalb nicht aus, vor allem wenn du Kinder hast und wenn es nur einen Hauptverdiener gibt. Deshalb solltest du in diesen Fällen eine zusätzliche Absicherung durch eine private Lebensversicherung in Betracht ziehen. Diese ist zu geringen Kosten erhältlich. Hier findest du einen hilfreichen Artikel zur Risikolebensversicherung, der dir einen Einblick in den Umfang und die Kosten einer solchen Versicherung gibt.

    Im Alter kann diese Witwenrente hilfreich sein, vorwiegend angesichts der statistischen Tatsachen, dass Männer eine geringere Lebenserwartung als Frauen haben und viele Frauen eine eher geringe staatliche Rente beziehen.

    Im Prinzip hast du Anspruch auf die Witwenrente, wenn du bis zum Tod deines Ehepartners mit ihr oder ihm verheiratet warst. Du musst aber mindestens ein Jahr lang verheiratet gewesen sein, es sei denn, dein Ehepartner ist bei einem plötzlichen Unfall ums Leben gekommen; dann werden auch kürzere Ehen berücksichtigt. Außerdem muss dein Partner mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, also die Wartezeit erfüllt haben.

    Hinweis: Ob ihr tatsächlich zusammen oder doch getrennt gelebt habt, spielt keine Rolle. Wenn ihr aber nur verlobt wart, ohne Trauschein zusammengelebt habt oder nur kirchlich verheiratet wart, hast du keinen Anspruch auf eine Witwenrente.

    Es gibt zwei Arten von Witwenrente: die kleine und die große Witwenrente:

    • Es gibt zwei Arten von Witwen(er)rente: die kleine und die große Rente.
      Die kleine Witwenente erhältst du, wenn du jünger als 47 Jahre bist und weder behindert bist noch ein Kind erziehst. Die Witwe/der Witwer erhält bis zu 24 Monate nach dem Tod des verstorbenen Ehepartners 25 % von dessen bis zum Tod erworbenen Rentenansprüchen.

    • Du hast Anspruch auf eine große Witwenrente, wenn du entweder älter als 47 Jahre bist, behindert bist oder ein Kind erziehst, das jünger als 18 Jahre ist (es sei denn, es ist behindert, in diesem Fall ist das Alter des Kindes unerheblich). Die Witwe/der Witwer hat in diesem Fall Anspruch auf 55 % der bis zum Tod des Ehepartners von ihm/ihr erworbenen Rentenansprüche.

    Rentenpunkte bei Erwerbslosigkeit

    Auch bei bester Qualifikation und hoher Motivation kann es passieren, dass du im Laufe deines Lebens einmal für eine bestimmte Zeit erwerbslos bist. In diesem Fall erhältst du in Deutschland nicht nur Arbeitslosengeld (wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst), sondern du kannst auch weiterhin Rentenpunkte sammeln.

    Wenn du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und deshalb das sogenannte ‚Arbeitslosengeld I‘ erhältst, sammelst du Rentenpunkte auf der Grundlage von 80 % des Bruttogehalts, das du in den vergangenen 12 Monaten verdient hast.

    Wenn du in den 5 Jahren vor der Beantragung von Arbeitslosengeld längere Zeit Pflichtbeiträge geleistet hast, kannst du diese Leistungen länger erhalten. Wie lange du diese Leistungen erhältst, hängt jedoch auch von deinem Alter ab:

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    Für die Zeiten, in denen du 'Arbeitslosengeld II' beziehst, erhältst du keine weiteren Rentenpunkte und sie zählen auch nicht zur Anrechnungszeit. In dieser offiziellen Broschüre erhältst du weitere Informationen zum Thema Erwerbslosigkeit und Rentenpunkte.

    Rentenansprüche für Studium, Mini- und Aushilfsjobs

    Für jeden Job, der länger als 3 Monate dauert – einschließlich Minijobs und Studierendenjobs – erwirbst du Rentenansprüche entsprechend deinem Einkommen. Wenn dein Job zunächst kürzer angedacht, aber verlängert wird, wird er trotzdem als längerfristiger Job behandelt und du erwirbst Rentenansprüche. Für Studierende gibt es keine weiteren Ausnahmeregelungen mehr, d. h. für ein Studium erhältst du keine Rentenpunkte. Auch zu diesem Thema findest du weiterführende Informationen auf der offiziellen Seite der Deutschen Rentenversicherung.

    Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf deine gesetzliche Rente

    Wir haben es bereits zu Beginn erwähnt: Von deiner gesetzlichen Rente wird noch dein persönlicher Steuersatz abgezogen. Dein Steuersatz im Ruhestand wird allerdings niedriger sein als während deines Arbeitslebens. Auch bei den Sozialabgaben sparst du dir im Ruhestand einiges, da du keine Beiträge mehr zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung leisten musst:

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    Dein tatsächliches Nettoeinkommen während deines Arbeitslebens und im Ruhestand hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab, der durch deine Lebenssituation bestimmt wird. Bist du alleinstehend, verheiratet, geschieden oder verwitwet? Hat dein Partner oder deine Partnerin ein eigenes Einkommen? Habt ihr Kinder? Diese Faktoren bestimmen deinen Steuersatz und damit deine Abzüge.
    Die folgenden zwei Beispielrechnungen zeigen, dass dies einen erheblichen Unterschied ausmachen kann:

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    [DE] besteuerung-rente-verheiratete

    Kann ich vorzeitig in Rente gehen und trotzdem meine gesetzliche Rente beziehen?

    Natürlich kann dich niemand zwingen, bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren zu arbeiten. Du kannst auch früher in Rente gehen, aber dann musst du Kürzungen deiner gesetzlichen Rente hinnehmen. Wenn du nach deinem 63. Geburtstag aufhören willst zu arbeiten und mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, dann erhältst du die abschlagsfreie 'Altersrente für besonders langjährig Versicherte', oftmals auch 'Rente mit 63' genannt.

    Eine andere Möglichkeit, vorzeitig ab 63 in Rente zu gehen, ist die 'Altersrente für langjährig Versicherte', wenn du mindestens 35 Jahre gearbeitet hast. Allerdings musst du dann Abzüge von deiner Rente von bis zu 14,4 % hinnehmen. Jeder Monat, den du vor Erreichen des Regelrentenalters in Rente gehen willst, kostet dich einen Abschlag von 0,3 % deiner monatlichen Rente. Um das zu vermeiden, kannst du vor dem offiziellen Rentenbeginn ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Beiträge leisten. Es ist sinnvoll, diese Sonderzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen, damit du diese Sonderzahlungen von der Steuer absetzen kannst. Im Jahr 2025 kannst du freiwillige Beiträge bis zu 29.344 € zu immerhin 100 % absetzen.